Messung der Knochendichte
(Osteodensitometrie)
Diese Leistung wird in den Räumen des MVZ-Rudow (Waßmannsdorfer Str. 5, 12355 Berlin) von Mitarbeitern unserer Praxis durchgeführt. Die Terminvergabe und die spätere Befundbesprechung findet in unserer Praxis in Alt-Rudow 29a statt.
Die Knochendichtemessung dient dem möglichst frühzeitigen Erkennen einer Osteoporose (Knochenschwund). Diese Erkrankung betrifft in der Hauptsache Frauen nach der Menopause, aber auch zunehmend Männer. Eine Knochendichtemessung wird für Frauen und Männer ab dem 50. Lebensjahr empfohlen, wenn Risikofaktoren vorliegen.
Risikofaktoren sind u.a. Kortisontherapien, rheumatoide Arthritis, bereits erlittene Frakturen, COPD, Rauchen, niedriger BMI, Schilddrüsenerkrankungen, erhöhte Sturzneigung, Nieren- und Herzinsuffizienz, familiär bekannte Frakturen, Verdauungsstörungen, Therapie mit Magensäure reduzierenden Medikamenten und Immobilisation. Das Risiko für eine Fraktur nimmt mit dem Alter zu, so dass ab einem Alter von 70 Jahren eine Basisdiagnostik empfohlen wird, auch wenn die o.g. Risikofaktoren nicht vorliegen.
Bei Osteoporose ist die Knochendichte vermindert; dadurch erhöht sich die Gefahr der Knochenbrüchigkeit, unter anderem treten dadurch Verformungen der Wirbelsäule und u.U. sogar Frakturen ohne adäquates Trauma auf (sogenannter „Witwenbuckel“). Rückenschmerzen können ihre Ursache in einer osteoporosebedingten Verformung der Wirbelkörper haben.
Zur Bestimmung der Knochendichte und Einschätzung des Frakturrisikos stehen mehrere Verfahren zur Verfügung. Wir führen die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Referenz angesehene Methode, die DXA-Messung (dual-energy x-ray absorptiometry) durch. Dabei wird die Absorption definierter Röntgenstrahlen durch den Knochen an Lendenwirbelsäule und Oberschenkelhals gemessen und am Computer ausgewertet. Die Strahlenbelastung ist bei dieser Untersuchung sehr gering, sie beträgt 1-2 µSV (etwa 1/100 einer normalen Röntgenaufnahme). Im Vergleich dazu beträgt die natürliche Strahlenexposition eines Bundesbürgers 5-8 µSV pro Tag.
Die Messung sollte bei Hochrisikopatienten, die zum Beispiel auf tägliche Kortisontherapie eingestellt sind, oder zur Verlaufskontrolle bei Osteoporosetherapie einmal im Jahr erfolgen. Ansonsten sind Messungen im Abstand von 2 Jahren ausreichend.
Kosten:
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten nur, „wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, d.h. wenn bereits definitionsgemäß eine Osteoporose vorliegt (Stand Oktober 2023).
Die privaten Krankenkassen erstatten die Untersuchung.
Weiterführende Informationen
www.osteoporose.org
www.netzwerk-osteoporose.de
www.bfo-aktuell.de